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Abrechnung, Versicherungen & Selbstzahlerleistungen - Ihre Hausärzte in Walderbach

Ihre hausärztliche Gemeinschaftspraxis für moderne, persönliche Medizin.
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In der Gemeinschaftspraxis Henze - Barcic sind alle Patientinnen und Patienten herzlich willkommen – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind oder bestimmte Leistungen selbst bezahlen möchten.
Auf dieser Seite erhalten Sie eine verständliche Übersicht darüber, wie die Abrechnung in unserer Praxis funktioniert:
  • Gesetzlich Versicherte (alle Kassen): Behandlung und Abrechnung über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
  • Privat Versicherte: Honorarrechnung nach GOÄ, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
  • Selbstzahler- und IGeL-Leistungen: zusätzliche Wunschleistungen, über deren Kosten wir Sie vorab informieren.
Unser Ziel ist, dass Sie jederzeit wissen, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden und wann eventuell Zuzahlungen oder Selbstzahlerbeträge entstehen können.
Neben den regulär von den Krankenkassen übernommenen Leistungen gibt es sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Selbstzahlerleistungen. Diese können im Einzelfall medizinisch sinnvoll oder von Ihnen persönlich gewünscht sein, werden aber nicht immer von der Krankenkasse bezahlt.
Typische Selbstzahlerleistungen im hausärztlichen Bereich können sein (Beispiele, je nach Einzelfall):
  • bestimmte Atteste (z. B. für Sport, Kindergarten, Reiserücktritt)
  • erweiterte oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Kassenleistungen
  • einige Reiseberatungen und Reiseimpfungen, sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • individuelle Laborkontrollen ohne medizinische Notwendigkeit
Transparenz vor Inanspruchnahme
Bevor eine solche Selbstzahlerleistung durchgeführt wird, informieren wir Sie immer vorab über die voraussichtlichen Kosten nach GOÄ. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen werden davon nicht berührt und weiterhin im Rahmen der üblichen Abrechnung über Ihre Krankenversicherung durchgeführt.
Als privat versicherte Patientin oder privat versicherter Patient erhalten Sie unsere ärztlichen Leistungen in der Regel auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.
Typischer Ablauf
  • Sie werden wie gewohnt in unserer Praxis behandelt.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Honorarrechnung, die Sie per Post oder über einen Abrechnungsdienstleister zugesendet bekommen.
  • Sie begleichen die Rechnung und reichen diese bei Ihrer privaten Krankenversicherung (und ggf. Beihilfe) zur Erstattung ein.
Umfang der Erstattung
Wie viel Ihre Versicherung erstattet, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten ärztlich notwendiger Behandlungen. Für einzelne Leistungen (z. B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Wunschleistungen) kann es sein, dass Ihre Versicherung nicht oder nur teilweise erstattet.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine geplante Leistung vollständig übernommen wird, können Sie vorab Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten. Gerne unterstützen wir Sie mit den hierfür benötigten Informationen.
Neben den regulär von den Krankenkassen übernommenen Leistungen gibt es sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Selbstzahlerleistungen. Diese können im Einzelfall medizinisch sinnvoll oder von Ihnen persönlich gewünscht sein, werden aber nicht immer von der Krankenkasse bezahlt.
Typische Selbstzahlerleistungen im hausärztlichen Bereich können sein (Beispiele, je nach Einzelfall):
  • bestimmte Atteste (z. B. für Sport, Kindergarten, Reiserücktritt)
  • erweiterte oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen außerhalb der Kassenleistungen
  • einige Reiseberatungen und Reiseimpfungen, sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • individuelle Laborkontrollen ohne medizinische Notwendigkeit
Transparenz vor Inanspruchnahme
Bevor eine solche Selbstzahlerleistung durchgeführt wird, informieren wir Sie immer vorab über die voraussichtlichen Kosten nach GOÄ. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.
Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen werden davon nicht berührt und weiterhin im Rahmen der üblichen Abrechnung über Ihre Krankenversicherung durchgeführt.
Eine nachvollziehbare und faire Abrechnung ist uns sehr wichtig. Wir möchten, dass Sie jederzeit verstehen, welche Leistungen abgerechnet werden und ob für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Sprechen Sie uns an, wenn etwas unklar ist
Wenn Sie Fragen zu einer Rechnung, zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse oder zu möglichen Selbstzahlerleistungen haben, wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen.
Sie erreichen uns persönlich während der Sprechzeiten, telefonisch unter 09464 626 oder über unser Kontaktformular auf der Seite Sprechzeiten & Kontakt.
Ihre Gesundheits- und Abrechnungsdaten sind besonders sensible Informationen. Wir gehen damit mit größter Sorgfalt um und halten alle gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz im Gesundheitswesen ein.
Verarbeitung Ihrer Abrechnungsdaten
Für die Abrechnung mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie ggf. mit Abrechnungsdienstleistern werden nur diejenigen Daten verarbeitet und übermittelt, die hierfür notwendig sind. Unsere Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.
Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung in unserer Praxis, insbesondere zu Abrechnungsdaten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Im Folgenden beantworten wir einige häufige Fragen rund um Abrechnung, Versicherung und mögliche Kosten.
Was passiert, wenn ich meine Versichertenkarte vergessen habe?
Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte möglichst bald nach – spätestens jedoch innerhalb der von Ihrer Krankenkasse vorgegebenen Frist. Solange Ihre Karte im laufenden Quartal noch nicht eingelesen wurde, können wir bestimmte Leistungen ggf. nur eingeschränkt oder zunächst als Privatleistung abrechnen. In der Regel lässt sich dies aber durch das Nachreichen der Karte klären.
Muss ich für Vorsorgeuntersuchungen etwas bezahlen?
Viele Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Gesundheits-Check ab einem bestimmten Alter oder gesetzliche Hautkrebsscreenings) werden von den Krankenkassen übernommen. Zusätzliche oder vorgezogene Vorsorgeleistungen können jedoch unter Umständen als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden. Wir informieren Sie vorab, wenn für Sie Kosten entstehen könnten.
Wie ist das mit Zuzahlungen und Rezeptgebühren?
Für bestimmte Leistungen und Medikamente sind gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen, die Sie direkt in der Apotheke oder im Rahmen anderer Versorgungsangebote leisten. Auf die Höhe dieser Zuzahlungen hat die Praxis keinen Einfluss. Bei Fragen zu Befreiungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Übernimmt meine Krankenkasse alle verordneten Leistungen?
Grundsätzlich verordnen wir medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der geltenden Richtlinien. Ob Ihre Krankenkasse in jedem Einzelfall alle Kosten übernimmt (z. B. bei besonderen Heilmitteln, Reiseimpfungen oder Wunschleistungen), hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Gerne unterstützen wir Sie mit Informationen für eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Ich habe eine Frage zu einer konkreten Rechnung – an wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich gerne an unser Praxisteam. Halten Sie dazu nach Möglichkeit das Datum der Behandlung und ggf. die Rechnungsnummer bereit. Am besten nutzen Sie dafür unsere Kontaktdaten auf der Seite Sprechzeiten & Kontakt.
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